Therapiespektrum
Unser Therapiespektrum ist breit gefächert. Durch unser interdisziplinär zusammengesetztes Team ist es uns möglich, jedes unten genannte Störungsbild zu behandeln. Im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit stehen Sie als Patient – unser großer Erfahrungsschatz sichert eine effiziente Therapiedurchführung auf hohem Niveau, stets zu Ihrem Vorteil.

- Sprachenentwicklungsstörung
- Aussprachestörung
- Zentral-auditive Verabreitungsstörung
- Lese- und Rechtschreibschwäche
- Aussprachestörung
- Stottern
-
Mysofunktionelle Störung
- Zungenstörungsfunktion -
Stimmstörungen
- organisch bedingt z.B. Stimmlippenlähmung nach OP
- funktionell bedingt z.B. bei Überbelastung der Sprechstimme
- psychogen bedingt - Rhinophonien
- Laryngektomie
-
Aphasien
- z.B. nach Schlaganfall, Schädel-Hirntrauma -
Dysarthrophonien
- erworbene neurogene Sprechstörung z.B. nach Schlaganfall
- Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose - Facialisparesen
-
Dysglossien
- nach Zungenteilresektion -
Dysphagien
- Schluckstörungen
Verordnungsweg
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und der Logopäde gehört zu den Heilmittelerbringern wie auch beispielsweise Physio- und Ergotherapeuten. Eine logopädische Behandlung muss von einem Arzt/ einer Ärztin verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Um Sie zu entlasten führen wir auch Hausbesuche durch. Diese werden von Ihrem behandelnden Arzt zusätzlich verordnet.

Eine Heilmittelverordnung (Rezept) für eine logopädische Behandlung erhalten Sie von:
- HNO-Ärzten
-
Phoniatern/Pädaudiologen
(Fachärzten für Sprach-Sprech-Stimm- und Hörstörungen) - Kinderärzten
- Fachärzten für Allgemeinmedizin
- Internisten
- Neurologen
- Kieferorthopäden
- Zahnärzten